Einige Städte in Frankreich haben seit einiger Zeit Umweltzonen eingerichtet, die nur mit einer gültigen Crit’Air-Vignette (Luftqualitätsbescheinigung) befahren werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2023 gibt es gesetzliche Änderungen:
- Die Zahl der Umweltzonen wird ständig erhöht
- Die Zonen dürfen nur mit einer französischen Umweltzonenplakette befahren werden.
- Die Geldbußen für Verstöße liegen zwischen 68 € und 375 €.
WER BRAUCHT DIE CRIT’AIR-VIGNETTE
Jedes Fahrzeug, das in eine französische Umweltzone einfährt, muss eine gültige Vignette vorweisen. Die Vignette gilt für alle Zonen im ganzen Land, einschließlich der sporadischen Zonen (die bei Umweltalarm durchgesetzt werden). Außerhalb der Zonen ist eine Vignette nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge aus Deutschland: Die deutsche Umweltplakette erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen in Frankreich.
WER DIE CRIT’AIR-VIGNETTE BEANTRAGEN KANN
- Nach dem 31.12.1996 erstmals zugelassene Fahrzeuge
- Krafträder, Trikes und leichte Quads, die nach dem 01.06.2000 erstmals zugelassen wurden
- Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, die nach dem 30.09.1997 erstmals zugelassen wurden
- Lkw und Busse, die nach dem 01.10.2001 erstmals zugelassen wurden
Für Fahrzeuge, die älter als die oben genannten sind, wird die Vignette nicht ausgestellt und sie dürfen ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht in die Umweltzonen einfahren.
Wenn die Euro-Norm nicht auf Ihrer Zulassungsbescheinigung angegeben ist, wenden Sie sich bitte an vehicle classification table.
WOHNMOBILE UND HISTORISCHE FAHRZEUGE
Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen werden wie Autos behandelt. Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen werden wie LKW behandelt.
Was historische Fahrzeuge betrifft, so gilt die (derzeit) einzige Ausnahme nur für Paris und nur für historische Fahrzeuge, die in Frankreich mit einer Carte Rise de Collection (Vehicle de Collection) zugelassen sind.
Für Fahrzeuge aus Deutschland: Gemäß der French Federation of Vintage Cars (FFVE) die gleiche Befreiung gilt auch für deutsche Oldtimer, die mit einem H-Kennzeichen zugelassen sind. Für individuelle Anfragen und Anträge in diesem Zusammenhang sollten sich Interessenten direkt an die Polizeipräfektur in Paris wenden.
In allen anderen Umweltzonen gibt es derzeit keine weiteren Ausnahmen für historische Fahrzeuge.
KAUF DER CRIT’AIR-VIGNETTE
Auch wenn Ihr Fahrzeug außerhalb Frankreichs zugelassen ist, kann die Crit’Air-Vignette nur über die offizielle Website bestellt werden: French Ministry of the Environment. Die Website ist auch auf Englisch und Deutsch verfügbar. Die Vignette wird ausgestellt und Ihnen per Post zugesandt.
Beim Kauf auf der offiziellen Website des französischen Umweltministeriums kostet die Crit’Air-Vignette 4,51 € einschließlich Porto und Verpackung.
Andere Unternehmen bieten möglicherweise auch einen Service zur Beantragung einer Vignette in Ihrem Namen an, wofür ein Aufpreis erhoben werden kann.
GÜLTIGKEIT DER VIGNETTE UND WO SIE ANGEBRACHT WERDEN MUSS
Die Crit’Air-Vignette ist fahrzeugbezogen und zeitlich unbegrenzt gültig. Sollte sich das Kennzeichen ändern, müssen Sie eine neue Vignette beantragen.
Der Crit’Air-Aufkleber wird an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht.
Bei Motorrädern, Trikes und Quads ohne Verkleidung muss die Vignette an einem fest mit dem Fahrzeug verbundenen und gut sichtbaren Teil angebracht werden.
WELCHE VIGNETTE IN WELCHER ZONE GÜLTIG IST
Viele französische Städte, Regionen und Departements haben die Umweltzonen verstärkt und unterscheiden zwischen dauerhaften und vorübergehenden Zonen.
In den Umweltzonen ZFE (“zone à faible émission”) und ZCR (“zone de circulation restrainte”) gelten dauerhafte Beschränkungen für Kraftfahrzeuge.
Für die zeitlich begrenzten Umweltzonen ZPA (zone de protection de l’air”) und ZPAd (zone de protection de l’air departementale”) besteht Vignettenpflicht, auch wenn die Beschränkungen nur dann gelten, wenn der Umweltalarm aufgrund der Überschreitung bestimmter Schadstoffgrenzwerte ausgelöst wird.
Wer in betroffene Städte mit ZFE oder ZCR oder in eine temporäre Umweltzone während eines bestehenden Umweltalarms einfahren will, muss die Crit’Air-Vignette vorweisen.
Ist die Vignette nicht vorschriftsmäßig am Fahrzeug angebracht, werden Bußgelder fällig. Die Bußgelder liegen zwischen 68 und 375 Euro, je nach Fahrzeugtyp und Umweltzone.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Dieser Beitrag ist informativ und dient lediglich als Leitfaden. @overlandeurope kann nicht für seine Richtigkeit oder für Kosten/Bußgelder verantwortlich gemacht werden, die sich aus einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Crit’Air-Vignette ergeben könnten.
Aufgrund der kontinuierlichen Ausweitung der Umweltzonen und der Verschärfung der Vorschriften in den bestehenden Zonen wird Reisenden nach Frankreich dringend empfohlen, sich über die Situation in den Regionen, die sie besuchen möchten, zu informieren und die Crit’Air-Vignette rechtzeitig vor dem geplanten Einreisedatum zu erwerben.